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Unterhalt und Pflege

Während den ersten Jahren der Vegetation ist die Pflege für das gute Wachstum und für die grösstmögliche Wirksamkeit der Pflanzen ausschlaggebend. In der Folge fordern gewisse Techniken einen regelmässigen Unterhalt, während andere lediglich eine periodische Überprüfung notwendig machen. Diese Arbeiten gestatten einen wirksamen und dauerhaften Schutz des Werkes. 

Anlässlich des Baus eines Werkes sollte diese Fertigstellungspflege üblicherweise während die ersten drei bis fünf Jahre im Vertrag eingeschlossen sein. Dies erlaubt dem Ingenieur, in Kenntnis der Sachlage zu handeln und ein Werk ordnungsgemäss zu verändern. Die Übernahme der Pflanzen muss sichergestellt sein. Dies beinhaltet auch den Ersatz von kranken Pflanzen oder von solchen, die nicht erwartungsgemäss wachsen. 

Gewisse Techniken wie beispielsweise die Ansaat setzen voraus, dass jährlich gemäht wird gemäss dem Grundsatz, dass ein Drittel der Fläche stehen gelassen wird. Ein anderes Beispiel ist der Bau von Holzgrünschwellen, wobei vorzuziehen ist, dass etwa alle fünf Jahren geschnitten wird, um die Festigkeit des Werkes durch Gebüsche zu verstärken. 

Gewisse langfristige Unterhaltsarbeiten können durch Drittpersonen geleistet werden. In diesem Fall wird empfohlen, ein Pflegekonzept zu entwickeln, das mit Genauigkeit die Ziele und die Zeiträume der Eingriffe festlegt. Diese Arbeiten können durch Verbände, durch den Kanton oder durch den Bund (ökologischer Ausgleich), finanziert werden.