Unterhalt und Pflege
Während den ersten Jahren der Vegetation
ist die Pflege für das gute Wachstum und für die grösstmögliche
Wirksamkeit der Pflanzen ausschlaggebend. In der Folge fordern gewisse
Techniken einen regelmässigen Unterhalt, während andere lediglich
eine periodische Überprüfung notwendig machen. Diese Arbeiten gestatten
einen wirksamen und dauerhaften Schutz des Werkes.
Anlässlich des Baus eines Werkes sollte
diese Fertigstellungspflege üblicherweise während die ersten drei
bis fünf Jahre im Vertrag eingeschlossen sein. Dies erlaubt dem
Ingenieur, in Kenntnis der Sachlage zu handeln und ein Werk ordnungsgemäss
zu verändern. Die Übernahme der Pflanzen muss sichergestellt sein.
Dies beinhaltet auch den Ersatz von kranken Pflanzen oder von solchen,
die nicht erwartungsgemäss wachsen.
Gewisse Techniken wie beispielsweise
die Ansaat setzen voraus, dass jährlich gemäht wird gemäss dem Grundsatz,
dass ein Drittel der Fläche stehen gelassen wird. Ein anderes Beispiel
ist der Bau von Holzgrünschwellen, wobei vorzuziehen ist, dass etwa
alle fünf Jahren geschnitten wird, um die Festigkeit des Werkes
durch Gebüsche zu verstärken.
Gewisse langfristige Unterhaltsarbeiten
können durch Drittpersonen geleistet werden. In diesem Fall wird
empfohlen, ein Pflegekonzept zu entwickeln, das mit Genauigkeit
die Ziele und die Zeiträume der Eingriffe festlegt. Diese Arbeiten
können durch Verbände, durch den Kanton oder durch den Bund (ökologischer
Ausgleich), finanziert werden. |